SPRINGEN

Präambel

Die OPS beschult eine besondere Schülerschaft. Schwerpunkt sind besonders und hoch begabte Minderleister, d.h. Schülerinnen und Schüler, die ihr Begabungspotenzial aus unterschiedlichen Gründen nicht in Leistung umsetzen können. Die Leistungsmöglichkeiten, die eine Schülerin/ein Schüler hat, werden mit Hilfe von Beobachtungen, Fragebögen, Gesprächen, schulischen Sonderleistungen wie z.B. Präsentationen etc. eruiert. Stellt dabei das Gesamtteam (Lehrerkollegium, Beratungsteam, Schulleitung) bei seinen wöchentlichen Sitzungen fest, dass das Leistungspotenzial einer Schülerin/eines Schülers einer besonderen Förderung bis hin zum Springen bedarf, wird zunächst das Drehtürmodell gewählt, d.h. die Schülerin/der Schüler wird in einem oder mehreren Fächern in einer höheren Klassenstufe bis hin zur Oberstufe beschult. Bestätigt sich dieser Eindruck in den kommenden Wochen, d.h. wird festgestellt, dass  die Schülerin/der Schüler durch Springen sein Leistungspotenzial deutlich besser entwickeln kann oder wird ein Antrag seitens der Schülerin/des Schülers und/oder der Eltern gestellt, wird die folgende Prozedur gestartet:

  1. Anlässe: Wunsch des Kindes, der Eltern, Antrag der Lehrerkonferenz

Kriterien:
a) individuelles Leistungspotenzial,
b) aufgrund unserer besonderen Schülerschaft gegebene pädagogische Kriterien (für die persönliche Entwicklung des Schülers/der Schülerin ist ein Wechsel in die nächst höhere Klassenstufe notwendig)

  1. Durchführung eines ausführlichen Beratungsgespräches mit Schüler/in, Eltern, Tutor/in, Schulleitung.

Es wird geprüft, ob ein Überspringen einer Klassenstufe aus der Sicht aller Beteiligten sinnvoll ist. Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass ein Springen später eine mögliche Rückstufung verhindern kann.

Wenn alle Beteiligten zustimmen, muss ein formloser Antrag der Eltern mit Begründung des Wunsches des Klassenüberspringens gestellt werden.

  1. Nach Vorliegen des Antrages wird eine außerordentliche Zeugniskonferenz zum nächst möglichen Zeitpunkt einberufen.

Entscheidet diese positiv über den Antrag auf Springen, wechselt der Schüler/die Schüler zunächst auf Probe in die nächst höhere Klassenstufe und wird zwei Monate lang beobachtet. Danach entscheidet die Lehrerkonferenz endgültig über den Verbleib des Schülers/der Schülerin in der neuen Klassenstufe.

Dieser Beschluss wird dann den Eltern schriftlich mitgeteilt.

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