Aktualisiert 15.10.2020: In Hamburg gelten nach den Herbstferien folgende Regeln:

  • Mund-Nasen-Bedeckung überall auf dem gesamten Schulgelände. Erst wenn man sitzt, darf die Maske abgenommen werden. Wenn man sich im Klassenraum bewegt oder ihn verlässt, muss sofort wieder die Maske aufgesetzt werden.
  • Essen und Trinken ist nur auf dem Schulhof erlaubt. Nur für diesen Zweck darf die Maske abgenommen werden. In diesem Fall muss auch unbedingt der Sicherheitsabstand gewahrt werden.
  • Es gelten die Corona-Hygienvorschriften, die in den Räumen und auf den Toiletten aushängen.
  • Die Räume werden regelmäßig gelüftet, das Lehrpersonal sorgt für die notwendige Stoß- und Querlüftung.
  • Die BSB hat eine Übersicht erstellt, wie Eltern sich im Krankheitsfalle verhalten sollen: Infografik Schule_ab Klasse 5-FINAL-1
  • Rückreisenden aus einem Corona-Risikogebiet ist das Betreten des Schulgebäudes zunächst verboten. Sie müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und eine 14-tägige Quarantänepflicht einhalten oder ein negatives Testegebnis vorlegen (nicht älter als 48 Stunden).
  • Eltern und schulfremde Personen müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darüber hinaus muss ihr Besuch von der Schule dokumentiert werden.

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